Der IFRS 18 zielt darauf ab, die Kommunikation von Unternehmen in ihren Finanzausweisen zu optimieren und die Transparenz für Investoren zu erhöhen. Mit klaren Richtlinien zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Offenlegung vom Management festgelegten Leistungskennzahlen, bietet IFRS 18 einen Rahmen für eine konsistente und verständliche Darstellung der finanziellen Leistung. Die rückwirkende Anwendung des Standards ist für bilanzierende Unternehmen nach IFRS für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend. Der neue Standard wird zukünftig den IAS 1 ersetzen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. April 2024 den IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht. IFRS 18 zielt darauf ab, die Darstellung von Unternehmen in ihren Finanzausweisen zu verbessern, wobei insbesondere der Schwerpunkt auf Informationen zur finanziellen Leistung im Gewinn- und Verlustrechnung liegt. Bessere Informationen tragen zu effizienten und widerstandsfähigen Kapitalmärkten bei, indem sie Investoren ermöglichen, bessere Entscheidungen zu treffen.
Mit dem neuen Standard IFRS 18 reagiert der IASB auf die Kritik von Stakeholdern, die eine unklare und uneinheitliche Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen bemängelt hatten. Bisher gibt es in den IFRS keine klaren Regeln für Struktur in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das führt dazu, dass sogar das Betriebsergebnis, je nach Unternehmen unterschiedlich ermittelt wird, weil es an einheitlichen Vorgaben seitens des IASB fehlt.
Um diese Ziele zu erreichen, führt IFRS 18 drei Kernelemente ein.
Wesentliche Neuerungen:
1. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß IFRS 18 wird künftig die Gewinn- und Verlustrechnung in nachstehende Kategorien unterteilt und dabei um 3 neue Kategorien mit entsprechenden Zuordnungsregeln sowie um 2 Zwischensummen erweitert:
- Die Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung sind in fünf Kategorien einzuteilen: Operativ/Betrieb (operating), Investiv (investing), Finanzierung (financing) sowie Ertragsteuern (income taxes) und aufgegebene Geschäftstätigkeiten (discontinued operations),
- Sowie in zwei neue definierte Zwischensummen zu präsentieren – Betriebsergebnis und Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern.
Diese Anforderungen schaffen einen Ausgleich, indem sie definierte Zwischensummen einführen, die eine konsistente Struktur in der Gewinn- und Verlustrechnung schaffen, um einen Ausgangspunkt für die Analyse der Investoren zu bieten, während Unternehmen Raum haben, ihre eigenen Leistungskennzahlen zu berichten.
2. Anhangsangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der IFRS 18 verlangt von Unternehmen, Informationen über die vom Management festgelegte Leistungskennzahlen (Management-defined Performance Measures (MPAs)) offenzulegen, was die Transparenz erhöht und das Verständnis der Investoren darüber verbessert, wie sich die Kennzahlen im Vergleich zu den von den IFRS-Rechnungslegungsstandards definierten Kennzahlen verhalten. Die MPMs müssen mit einer Überleitungsrechnung zu den vergleichbaren IFRS-Zwischensummen dargestellt werden.
3. Grundsätze für die Gruppierung der Informationen
Der IFRS 18 gibt Unternehmen eine „Anleitung“ zur Gruppierung von Transaktionen und anderen Ereignissen in den Hauptfinanzausweisen sowie den Anmerkungen. Dabei müssen sie ähnliche Positionen zusammenfassen und unterschiedliche disaggregieren, um wesentliche Informationen klar und verständlich darzustellen. Es wird betont, dass die Platzierung der Positionen sowohl in den Hauptfinanzausweisen als auch in den Anmerkungen ihre ergänzenden Funktionen erfüllen sollte.
Weitergehende Änderungen:
Die IASB hat auch begrenzte Änderungen an der Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 vorgenommen. Unternehmen müssen nun das Betriebsergebnis als Ausgangspunkt für die Berichterstattung über den Cashflow aus betrieblichen Tätigkeiten nach der indirekten Methode verwenden. Zudem wurden Präsentationsalternativen für Zins- und Dividendenzahlungen entfernt; diese werden nun in der Regel als Finanzierungstätigkeiten bzw. Investitionstätigkeiten klassifiziert.
Wer ist von diesen Änderungen betroffen?
IFRS 18 betrifft alle Unternehmen, die nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards berichten. Die neuen Anforderungen gelten sowohl für öffentliche als auch private Unternehmen. Die Klassifizierung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt auf Ebene des Berichtsunternehmens, was zu Unterschieden zwischen den Einzel- und den konsolidierten Finanzausweisen führen kann.
Obwohl IFRS 18 sich nicht darauf auswirken wird, wie Unternehmen die finanzielle Leistung messen, wird es beeinflussen, wie Unternehmen die finanzielle Leistung präsentieren und offenlegen.