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Der IASB stellt neue Weichen für die Finanzinstrumenten­klassifizierung

Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinstrumenten in Jahresabschlüssen

Der International Accounting Standards Board (IASB) adressiert durch seinen neuesten Exposure Draft Herausforderungen bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten, insbesondere bei komplexen Instrumenten mit Fremd- und Eigenkapitalmerkmalen.

Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte den Exposure Draft, um Probleme bei der Anwendung von IAS 32 zu adressieren, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten mit Fremd- und Eigenkapitalmerkmalen. Angesichts der zunehmenden Komplexität aufgrund von Finanzinnovationen, Marktkräften und Änderungen der Finanzsektorengesetze, die zu einer wachsenden Anzahl solcher Instrumente geführt haben, ist das Ziel, die Klassifizierung von Finanzinstrumenten klarer zu gestalten, um die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Abschlüssen zu verbessern. Folgende Themen werden im veröffentlichten Entwurf für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten bezüglich der Änderungen von IAS 32 vorgeschlagen:

Zusammenfassung der Vorschläge im Exposure Draft

Änderungen von IAS 32:

  • Klärung der Auswirkungen relevanter Gesetze oder Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten;
  • Diskussion über die “fest gegen fest”- („Fixed for fixed“-)Bedingung für die Klassifizierung von Derivaten, die in Eigenkapitalinstrumente des Emittenten beglichen werden oder beglichen werden können;
  • Berücksichtigung von Anforderungen für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die eine Verpflichtung enthalten, eigene Eigenkapitalinstrumente zu erwerben;
  • Prüfung der Klassifizierungsanforderungen für Finanzinstrumente mit bedingten Erfüllungsvereinbarungen;
  • Untersuchung der Rolle und des Ermessens der Eigentümer/Aktionäre bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten;
  • Analyse der Umstände, unter denen ein Finanzinstrument (oder ein Bestandteil davon) nach der erstmaligen Erfassung neu klassifiziert wird (Umgliederung von Eigen- und Fremdkapital).

Änderungen von IFRS 7:

  • Verbesserung der Offenlegung von Informationen über Finanzinstrumente;
  • Einbeziehung von Details über die Natur und Priorität von Forderungen gegen eine Einheit aus finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten;
  • Offenlegung von Informationen über die Bedingungen von Finanzinstrumenten, einschließlich solcher mit finanzieller Verbindlichkeits- und Eigenkapitalmerkmalen;
  • Bereitstellung von Informationen über komplexe Finanzinstrumente, potenzielle Verwässerung von Stammaktien, Neu-Klassifizierungen von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten, sowie finanzielle Verbindlichkeiten, die vertragliche Verpflichtungen enthalten.

Änderungen von IAS 1:

  • Anforderung zusätzlicher Informationen über Beträge, die den ordentlichen Eigentümern/Aktionären zuzuordnen sind;
  • Betroffenheit der Darstellung der Finanzlage, der Finanzergebnisse und der Eigenkapitalveränderungen einer Einheit durch die vorgeschlagenen Änderungen.

Der Exposure Draft legt auch Vorschläge zur Verbesserung der Darstellung und Offenlegung von Informationen über Finanzinstrumente fest, um den Bedürfnissen der Nutzer von Abschlüssen besser gerecht zu werden.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Gelegenheit ergriffen, um spezifische Fragen des Exposure Drafts zu kommentieren und seine Stellungnahme abzugeben. Im Hinblick auf die Vorschläge im Entwurf ist das IDW der Meinung, dass es eine Reihe vernünftiger Ansätze und Ideen gibt, die grundsätzlich begrüßt werden, aber auch einen Bedarf zur weiteren Klärung und Verbesserung sieht.

Dies betrifft insbesondere die Vorschläge zu den Auswirkungen relevanter Gesetze oder Vorschriften, der Begleichung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten, bedingten Abrechnungsbestimmungen, dem Ermessen der Aktionäre, der Neu-Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten und Offenlegungen. Die Stellungnahme des IDW finden Sie hier.

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